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Klasse M1 · PKW & Motorrad (BEV)
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Klasse M1 · PKW & Motorrad (BEV)
E-Transporter
Leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t
E-LKW
Schwere Nutzfahrzeuge über 3,5 t
Ladesäule
Öffentliche Ladepunkte (eingetragen)
Flotte & Gewerbe
Mehr als 10 Fahrzeuge
E-Bus
Schwere Personentransporter
Warum Quotenregister?
Viele Anbieter locken mit Flex-Prämien von „bis zu 320 €" – und zahlen je nach Marktlage deutlich weniger. Wir machen das anders: 315 € fix. Versprochen ist versprochen.
„Bis zu 320 €" – Flex-Modell, Marktrisiko, teils 5–9 Monate Wartezeit auf Abrechnung
315 € garantiert – fixer Betrag, transparente Abwicklung, persönlicher Ansprechpartner
So funktioniert's
Sie senden uns die nötigen Unterlagen – Fahrzeugschein bei E-Autos oder Standort- und Zählerdaten bei Ladepunkten. Alles online, verschlüsselt und DSGVO-konform.
Quotenregister bündelt Ihre Quote mit anderen Einreichungen und lässt sie beim Umweltbundesamt zertifizieren. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Nach Verkauf der Zertifikate an quotenverpflichtete Unternehmen erhalten Sie Ihre Auszahlung per Überweisung. Transparent und pünktlich.
Fahrzeug-THG
Jedes in Deutschland zugelassene, rein elektrische Fahrzeug erhält eine jährliche THG-Quote. Quotenregister übernimmt die Vermarktung – Sie bekommen die Prämie.
Ladeinfrastruktur
Betreiben Sie öffentliche Ladesäulen? Jede geladene Kilowattstunde generiert THG-Zertifikate. Quotenregister übernimmt Meldung und Vermarktung – Sie bekommen 14 Cent pro geladener kWh ausgezahlt.
Wie viel Strom wird pro Jahr an Ihrem Ladepunkt geladen?
Orientierungshilfe:
Unverbindliche Schätzung bei 14 ct/kWh. Finale Auszahlung nach UBA-Zertifizierung und Quotenverkauf. Auszahlung erfolgt jährlich.
Häufige Fragen
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verpflichtet Mineralölunternehmen, die CO₂-Emissionen ihrer Kraftstoffe jährlich zu reduzieren. Wer CO₂ einspart – etwa durch den Betrieb eines Elektrofahrzeugs oder öffentlicher Ladepunkte – kann diese Einsparung als Zertifikat verkaufen. Quotenregister übernimmt diesen Prozess für Sie.
Alle Halter eines in Deutschland zugelassenen, rein elektrischen Fahrzeugs (PKW, LKW, Motorrad, Bus). Für die Ladeinfrastruktur: Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte, die bei der Bundesnetzagentur registriert sind.
Nach Einreichung beim Umweltbundesamt dauert die Zertifizierung typischerweise 2–4 Monate. Danach werden die Zertifikate an quotenverpflichtete Unternehmen verkauft und ausgezahlt. Wir kommunizieren den Status transparent.
Für E-Fahrzeuge der Klasse M1: 315 € pro Jahr und Fahrzeug. Für Ladeinfrastruktur: 14 Cent pro tatsächlich geladener kWh – bei z. B. 5.000 kWh/Jahr entspricht das 700 € pro Ladepunkt. Die Auszahlung erfolgt einmal pro Jahr nach Zertifizierung durch das Umweltbundesamt.
Kurz gesagt: Die THG‑Quote ist ein Marktpreis – und Märkte schwanken.
Ein paar Gründe:
Ergebnis: Der THG‑Preis kann im Laufe der Zeit deutlich steigen oder fallen.
Deshalb setzen wir bei Quotenregister auf feste Beträge pro Fahrzeug bzw. MWh, statt mit deiner Prämie auf den Markt zu spekulieren.
Du bekommst Planungssicherheit, wir kümmern uns um den Rest – inklusive Abwicklung mit dem Umweltbundesamt.
Für Fahrzeuge: Kontaktdaten, Fahrzeugdaten und ein Scan oder Foto der Zulassungsbescheinigung Teil I. Für Ladeinfrastruktur: Unternehmens- und Standortdaten, EVSE-IDs sowie Zählerstände (Anfangs- und Endstand) der Ladepunkte.
Ja. Die THG-Quote wird jährlich vergeben. Solange Ihr Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist oder Ihre Ladepunkte betrieben werden, können Sie die Prämie jedes Jahr neu einreichen.
Wir speichern Ihre Daten DSGVO-konform auf Servern in der EU. Der Fahrzeugschein wird ausschließlich zur Einreichung beim Umweltbundesamt verwendet und nach gesetzlicher Aufbewahrungsfrist gelöscht. Details in unserer Datenschutzerklärung.
Nein. Für Sie fallen keine versteckten Gebühren an. Quotenregister finanziert sich über die vertraglich vereinbarte Marge auf den Vermarktungserlös.
Der mitgeteilte oder vertraglich vereinbarte Kundenanteil ist der Betrag, den Sie nach erfolgreicher Vermarktung und nach Eingang des Erlöses bei Quotenregister ausgezahlt bekommen.
Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich danach, ob Sie als Privatperson oder als Unternehmer handeln und ob Ihre Leistung im Einzelfall umsatzsteuerpflichtig ist.
Kontakt
Sie erreichen uns werktags von 9 bis 17 Uhr. Wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktags.
Quotenregister – Inhaber: Lukas Rupp
Gartenstraße 15
85354 Freising
Deutschland
Telefon: +49 176 47799815
E-Mail:
info@quotenregister.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE365362348
Lukas Rupp
Gartenstraße 15
85354 Freising
Quotenregister ist ein privater Dienstleister für die Koordination, Anmeldung, Bündelung, Vermarktung und Abrechnung von THG-relevanten Strommengen und THG-Quoten. Quotenregister ist keine Behörde und betreibt kein behördliches oder gesetzlich geführtes Register.
Quotenregister ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Als Diensteanbieter sind wir für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Eine Verpflichtung zur Überwachung übermittelter oder gespeicherter fremder Informationen besteht jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung. Bei Bekanntwerden entsprechender Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte unverzüglich entfernen.
Unsere Website enthält gegebenenfalls Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Für diese fremden Inhalte übernehmen wir keine Gewähr. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber verantwortlich. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir entsprechende Links unverzüglich entfernen.
Die durch Quotenregister erstellten Inhalte und Werke auf dieser Website unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Quotenregister beziehungsweise des jeweiligen Rechteinhabers.
Stand: 30. September 2026
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website und im Rahmen der hier angebotenen Leistungen ist:
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Diese Datenschutzerklärung informiert über Art, Umfang und Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Betrieb der Website quotenregister.de, der Bearbeitung von Anfragen, der Vertragsanbahnung und Vertragsdurchführung sowie der Anmeldung, Bündelung, Einreichung, Bescheinigung, Vermarktung und Abrechnung von THG-Quoten, THG-relevanten Strommengen und damit verbundenen Leistungen.
Wir verarbeiten insbesondere folgende Kategorien personenbezogener Daten, soweit dies im jeweiligen Einzelfall erforderlich ist:
- Kontaktdaten, z. B. Name, Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer;
- Vertrags- und Stammdaten, z. B. Kundennummer, Vertretungsverhältnisse, Nutzerstatus, Steuerstatus, Steuernummer oder USt-IdNr.;
- Fahrzeug-, Ladepunkt-, Strommengen-, Mess-, Nachweis- und Antragsdaten, z. B. Fahrzeugscheindaten, Ladepunktdaten, Standortdaten, kWh-/MWh-Angaben, CSV-Dateien, Backend- und Messdaten, Bescheinigungs- und Einreichungsdaten;
- Zahlungs- und Abrechnungsdaten, z. B. IBAN, Kontoinhaber, Gutschrift- und Auszahlungsdaten;
- Kommunikationsdaten, z. B. E-Mails, Supportanfragen, Vertragskorrespondenz;
- Upload- und Dateidaten, z. B. Dokumente, Nachweise, Anhänge und Metadaten;
- technische Nutzungsdaten, z. B. IP-Adresse, Browsertyp, Referrer, Zugriffszeitpunkte, Protokoll- und Sicherheitsdaten.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten insbesondere zu folgenden Zwecken:
- Bereitstellung und Betrieb der Website;
- Bearbeitung von Anfragen und Kommunikation mit Interessenten und Kunden;
- Prüfung der Berechtigung, Plausibilität und Vollständigkeit eingereichter Daten;
- Vertragsanbahnung, Vertragsabschluss, Vertragsdurchführung und Abrechnung;
- Koordination der Einreichung, Bescheinigung, Bündelung und Vermarktung von THG-Quoten oder Strommengen;
- Auszahlung von Vergütungen und Erstellung von Gutschriften oder Abrechnungen;
- Erfüllung gesetzlicher Nachweis-, Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten;
- Sicherstellung des technischen Betriebs, der Systemsicherheit und Missbrauchsverhinderung.
Soweit die Verarbeitung für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder die Erfüllung eines Vertrags mit der betroffenen Person erforderlich ist, erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Soweit die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Soweit die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der berechtigten Interessen Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen, erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Solche berechtigten Interessen sind insbesondere die sichere technische Bereitstellung, die Verhinderung von Missbrauch und Doppelinanspruchnahmen, die effiziente Organisation unserer Abläufe, die Dokumentation von Geschäftsprozessen sowie die Durchsetzung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Soweit wir ausnahmsweise eine Einwilligung einholen, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Diese Website wird über Vercel gehostet. Beim Aufruf der Website werden technisch erforderliche Daten verarbeitet, insbesondere IP-Adresse, Browserinformationen, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, aufgerufene Inhalte sowie Protokoll- und Sicherheitsdaten.
Die Verarbeitung erfolgt zur Bereitstellung der Website sowie zur Gewährleistung von Sicherheit, Stabilität und Missbrauchsabwehr auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Wenn Sie uns über Formulare, Upload-Funktionen oder sonstige Eingabemasken Daten übermitteln, verarbeiten wir diese zur Bearbeitung Ihrer Anfrage, zur Vertragsanbahnung, zur Vertragsdurchführung sowie zur Prüfung und Abwicklung THG-bezogener Vorgänge.
Dies betrifft insbesondere Formularangaben, hochgeladene Dokumente, Mess- und Nachweisdaten, CSV-Dateien, Angaben aus Fahrzeugscheinen, Ladepunktunterlagen und Auszahlungsdaten.
Für die Speicherung von Formularinhalten, Datenbankeinträgen, Tabelleninformationen, Datei-Uploads und sonstigen strukturierten Datensätzen nutzen wir Supabase. Dabei können personenbezogene Daten in Datenbanktabellen und Speicher-Buckets verarbeitet werden.
Die Verarbeitung erfolgt zur Bearbeitung von Anfragen, zur Vertragsdurchführung, zur Dokumentation sowie zur technischen Organisation von Anmelde-, Einreichungs-, Vermarktungs- und Abrechnungsprozessen.
Für den Versand transaktionaler E-Mails, insbesondere Bestätigungen, Statusmitteilungen und Benachrichtigungen, nutzen wir Resend. Für die Verwaltung oder Weiterleitung eingehender E-Mails nutzen wir ImprovMX. Dabei können insbesondere E-Mail-Adressen, Kommunikationsinhalte sowie Versand- und Empfangsmetadaten verarbeitet werden.
Die Domain und Teile der DNS-Infrastruktur werden über netcup verwaltet. In diesem Zusammenhang können technische Daten verarbeitet werden, soweit dies für den Betrieb der Website, der Domain und der E-Mail-Infrastruktur erforderlich ist.
Personenbezogene Daten werden nur weitergegeben, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Nutzung technisch und wirtschaftlich erforderlicher Dienstleister notwendig ist.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern können insbesondere sein:
- Hosting-, Datenbank-, Speicher-, E-Mail- und Infrastruktur-Dienstleister;
- Prüf-, Abwicklungs-, Pooling-, Einreichungs-, Handels-, Vermarktungs- und Zahlungsdienstleister;
- zuständige Behörden und Registerstellen, insbesondere das Umweltbundesamt;
- Quotenverpflichtete, Händler oder sonstige Marktteilnehmer, soweit dies für die Vermarktung erforderlich ist;
- steuerliche, rechtliche oder sonstige beratende Stellen;
- Banken und Zahlungsdienstleister.
Welcher konkrete Abwicklungs-, Pooling-, Einreichungs- oder Vermarktungspartner eingeschaltet wird, kann je nach Vermarktungsweg, regulatorischen Anforderungen, Verpflichtungsjahr und Marktbedingungen variieren.
Zur Durchführung von THG-bezogenen Anmeldungs-, Bescheinigungs-, Vermarktungs- und Abrechnungsprozessen können erforderliche Daten an beteiligte Abwicklungs- und Vermarktungspartner übermittelt werden. Dies betrifft insbesondere Identitäts-, Kontakt-, Fahrzeug-, Ladepunkt-, Strommengen-, Nachweis-, Bescheinigungs- und Zahlungsdaten.
Die Weitergabe erfolgt, soweit sie zur Durchführung des Vertrages oder vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; soweit gesetzliche Nachweis- oder Dokumentationspflichten einschlägig sind, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO; im Übrigen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, insbesondere zur organisatorisch effizienten und missbrauchssicheren Abwicklung.
Soweit im Rahmen eingesetzter Dienste personenbezogene Daten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet werden oder eine solche Verarbeitung nicht ausgeschlossen werden kann, erfolgt dies nur unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen. Soweit erforderlich, achten wir auf geeignete Garantien, insbesondere Standardvertragsklauseln oder sonstige anerkannte Schutzmechanismen.
Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie dies für die jeweiligen Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungs-, Nachweis- und Dokumentationspflichten bestehen.
Vertrags-, Abrechnungs-, handels- und steuerrechtlich relevante Daten speichern wir regelmäßig für 6 bzw. 10 Jahre nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
THG-bezogene Nachweise, Bescheinigungs- und Einreichungsunterlagen sowie antrags- oder vermarktungsbezogene Daten speichern wir mindestens so lange, wie dies nach den jeweils einschlägigen regulatorischen Vorgaben, zur Missbrauchsvermeidung, zur Abwehr oder Geltendmachung von Ansprüchen oder zur Abwicklung bereits eingereichter Vorgänge erforderlich ist.
Nach aktuellem Stand verwenden wir keine nicht erforderlichen Analyse- oder Marketing-Cookies. Soweit technisch notwendige Funktionen eingesetzt werden, erfolgt die damit verbundene Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, da sie für den sicheren und funktionsfähigen Betrieb der Website erforderlich ist.
Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten gegen Verlust, Manipulation, unbefugten Zugriff und sonstige unberechtigte Verarbeitungen zu schützen. Die Übertragung über die Website erfolgt verschlüsselt mittels TLS/SSL.
Sie haben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit sowie auf Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen.
Soweit eine Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, können Sie diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich an uns wenden unter: info@quotenregister.de
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren.
Zuständige Aufsichtsbehörde in Bayern ist insbesondere:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Promenade 18
91522 Ansbach
www.lda.bayern.de
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, wenn sich rechtliche, technische, organisatorische oder geschäftliche Änderungen ergeben. Maßgeblich ist die jeweils auf dieser Website veröffentlichte Fassung.
Stand: 30. September 2026
Quotenregister – Inhaber: Lukas Rupp (nachfolgend „Quotenregister“) bietet Leistungen zur Prüfung, Bündelung, Anmeldung, Bescheinigung, Vermarktung und Abrechnung von Treibhausgasminderungsquoten bzw. anrechenbaren Strommengen nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften an, insbesondere nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der 38. BImSchV. Nutzer können über die Plattform quotenregister.de oder in sonstiger Textform Unterlagen und Daten zur Vermarktung einreichen. Quotenregister übernimmt je nach Vertragsinhalt insbesondere die Koordination der Einreichung, die Bündelung, die Vermarktung, die Abrechnung sowie die Auszahlung des vertraglich vereinbarten Kundenanteils.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Quotenregister und den Nutzern der Plattform sowie sonstigen Vertragspartnern hinsichtlich der Anmeldung, Bestimmung, Einreichung, Bündelung, Vermarktung und Abrechnung von THG-Quoten, THG-relevanten Strommengen sowie sonstigen hiermit zusammenhängenden Leistungen.
Quotenregister ist ein privater Dienstleister und betreibt kein behördliches oder gesetzlich geführtes Register. Rechtsgrundlage der Tätigkeit können insbesondere § 37a BImSchG sowie die §§ 5 ff. und § 7 der 38. BImSchV in ihrer jeweils geltenden Fassung sein.
Diese AGB gelten für Verträge mit Verbrauchern und Unternehmern, unabhängig davon, ob der Vertrag über die Website, per E-Mail, per Upload, über digitale Signatur oder in sonstiger Textform geschlossen wird.
Quotenregister – Inhaber: Lukas Rupp
Gartenstraße 15
85354 Freising
Deutschland
E-Mail: info@quotenregister.de
Tel.: +49 176 47799815
Quotenregister ist, sofern nicht ausdrücklich anders mitgeteilt, umsatzsteuerlich regelbesteuerter Unternehmer. Soweit gesetzlich Umsatzsteuer anfällt, wird diese nach Maßgabe der jeweils einschlägigen steuerlichen Vorschriften ausgewiesen oder im vereinbarten Gutschriftverfahren berücksichtigt.
Zur Nutzung berechtigt sind volljährige natürliche Personen sowie Unternehmer, juristische Personen und Personengesellschaften, die hinsichtlich der jeweils angemeldeten Fahrzeuge, Ladepunkte, Strommengen oder sonstigen THG-relevanten Einheiten verfügungs- und vermarktungsberechtigt sind.
Der Nutzer versichert, dass er die jeweils angemeldeten Rechte wirksam selbst geltend machen darf oder vom Berechtigten hierzu wirksam bevollmächtigt wurde.
Soweit der Nutzer als Unternehmer handelt, versichert die handelnde Person, zur Vertretung berechtigt zu sein. Quotenregister kann hierfür einen Nachweis verlangen.
Der Nutzer versichert bei Vertragsschluss, dieselben Fahrzeuge, Ladepunkte, Strommengen oder sonstigen Anmeldedaten für dasselbe Verpflichtungsjahr nicht mehrfach mit abweichenden Angaben bei anderen Anbietern, Dritten oder Behörden einzureichen oder eingereicht zu haben.
Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar. Der Nutzer gibt durch das Absenden eines Formulars, die Übersendung von Unterlagen oder die Unterzeichnung eines Vertrags ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.
Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Annahme durch Quotenregister zustande, insbesondere durch Bestätigung per E-Mail, Gegenzeichnung, Freischaltung, Bearbeitungsbeginn oder sonstige eindeutige Annahmeerklärung.
Quotenregister ist berechtigt, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Unterlagen unvollständig sind, regulatorische Vorgaben entgegenstehen oder Zweifel an der Berechtigung, Plausibilität oder rechtlichen Verwertbarkeit bestehen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils geschlossenen Einzelvertrag, der Leistungsbeschreibung auf der Website oder der individuellen Kommunikation in Textform.
Je nach Einzelfall umfasst die Leistung von Quotenregister insbesondere:
1. die Entgegennahme und Prüfung von Unterlagen und Daten,
2. die Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfung,
3. die Koordination der Anmeldung, Einreichung oder Bescheinigung gegenüber Behörden oder sonstigen Stellen,
4. die Bündelung und Vermarktung gegenüber Dritten oder Quotenverpflichteten,
5. die Abrechnung, Gutschrifterstellung und Auszahlung an den Nutzer.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Vermarktungsform, einen bestimmten Vermarktungspartner, einen bestimmten Bescheidadressaten oder einen bestimmten Marktpreis besteht nur, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
Der Nutzer ist verpflichtet, alle angeforderten Angaben vollständig, richtig, aktuell und widerspruchsfrei zu machen und erforderliche Nachweise fristgerecht bereitzustellen.
Der Nutzer darf die betreffenden Strommengen, Quoten oder sonstigen Rechte für denselben Zeitraum nicht gleichzeitig selbst, über Dritte oder über andere Plattformen anmelden, einreichen, bestimmen, vermarkten oder übertragen (Verbot der Doppelvermarktung bzw. Doppelinanspruchnahme).
Der Nutzer ist verpflichtet, Änderungen seiner Daten, insbesondere Name/Firma, Anschrift, Vertretungsverhältnisse, Bankverbindung, Steuerstatus, Fahrzeug- oder Ladepunktzuordnung und Berechtigungsgrundlagen, unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Verletzt der Nutzer diese Pflichten schuldhaft und entstehen Quotenregister oder eingebundenen Partnern hierdurch Schäden, Mehraufwand, Rückabwicklungen oder behördliche Nachteile, ist der Nutzer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Quotenregister ist berechtigt, zur technischen, administrativen, regulatorischen und wirtschaftlichen Abwicklung geeignete Prüf-, Abwicklungs-, Pooling-, Einreichungs-, Handels-, Vermarktungs- und Zahlungsdienstleister einzusetzen.
Soweit dies nach den einschlägigen gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben erforderlich oder zulässig ist, ist Quotenregister berechtigt, weitere Unternehmen als Dritte zu bestimmen, Untervollmachten zu erteilen oder Dritte mit der Einreichung oder Abwicklung im eigenen Namen oder im Namen von Quotenregister zu beauftragen.
Welches Unternehmen in der konkreten Abwicklungskette letztlich gegenüber einer Behörde, einem Poolingpartner, einem Händler, einem Quotenverpflichteten oder sonstigen Marktteilnehmer auftritt, kann vom jeweiligen Vermarktungsweg, den regulatorischen Anforderungen, der Bündelung und den zum Ausführungszeitpunkt verfügbaren Marktbedingungen abhängen.
Quotenregister bleibt dem Nutzer gegenüber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, Vertragspartner und Ansprechpartner. Ein unmittelbarer Vertrag zwischen dem Nutzer und einem von Quotenregister eingesetzten Partner wird hierdurch nicht begründet.
Soweit im Einzelvertrag oder im Rahmen einer Anmeldung ein bestimmtes Verpflichtungsjahr oder ein sonstiger Vermarktungszeitraum vereinbart wurde, gilt die Beauftragung für diesen Zeitraum exklusiv.
Der Nutzer verpflichtet sich, für die hiervon erfassten Fahrzeuge, Ladepunkte, Strommengen oder sonstigen Rechte keinen weiteren Dritten zu bestimmen, keine parallele Vermarktung vorzunehmen und keine konkurrierende Anmeldung vorzunehmen oder zu veranlassen.
Die Exklusivität endet automatisch mit Ablauf des jeweils vereinbarten Verpflichtungsjahres oder sonstigen vereinbarten Zeitraums, sofern nicht ausdrücklich eine Verlängerung oder Folgebeauftragung vereinbart wurde.
Die Vergütung des Nutzers richtet sich nach dem jeweils individuell vereinbarten Modell, insbesondere nach einem Festbetrag, einem prozentualen Kundenanteil oder einer sonst ausdrücklich vereinbarten Abrechnungsmethode.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist „Vermarktungserlös“ ausschließlich der für die betreffenden Quoten oder Strommengen erzielte Nettoerlös ohne Umsatzsteuer. Zusätzlich vereinnahmte Umsatzsteuerbeträge gehören nicht zum Vermarktungserlös und werden bei der Berechnung eines prozentualen Kundenanteils nicht berücksichtigt.
Ein Anspruch auf Auszahlung entsteht erst, wenn und soweit
1. die gesetzlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die jeweilige Bescheinigung oder Vermarktung erfüllt sind,
2. die betreffende Menge erfolgreich vermarktet oder sonst abrechnungsfähig geworden ist und
3. der entsprechende Erlös bei Quotenregister tatsächlich eingegangen ist.
Bei teilweisem Zahlungseingang entsteht ein Anspruch des Nutzers entsprechend anteilig, soweit der Einzelvertrag nichts Abweichendes vorsieht.
Sobald und soweit der abrechnungsrelevante Erlös bei Quotenregister eingegangen ist, erfolgt die Auszahlung an den Nutzer innerhalb der jeweils vereinbarten Frist, mangels abweichender Vereinbarung spätestens innerhalb von 21 Kalendertagen.
Vor Eingang des jeweiligen Erlöses besteht keine Pflicht von Quotenregister zur Vorfinanzierung.
Quotenregister kann gegenüber dem Nutzer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften im Gutschriftverfahren abrechnen. Der Nutzer erklärt sich mit einer solchen Abrechnung durch Gutschrift einverstanden, soweit dies rechtlich zulässig und im Einzelfall vorgesehen ist.
Handelt der Nutzer als regelbesteuerter Unternehmer und ist seine Leistung umsatzsteuerpflichtig, wird die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zum vereinbarten Netto-Kundenanteil ausgewiesen und ausgezahlt, soweit das jeweilige Vertragsmodell nicht ausdrücklich einen Gesamt- oder Bruttopreis vorsieht.
Handelt der Nutzer als Privatperson oder als Unternehmer, dessen konkrete Leistung nicht der Umsatzsteuer unterliegt oder der insoweit die Kleinunternehmerregelung anwendet, erfolgt keine zusätzliche Umsatzsteuerzahlung.
Der Nutzer ist verpflichtet, Quotenregister vor der Abrechnung seinen zutreffenden Steuerstatus sowie die hierfür erforderlichen Angaben vollständig und richtig mitzuteilen und Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Der Nutzer trägt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner steuerlichen Angaben.
Auszahlungen erfolgen ausschließlich unbar auf das vom Nutzer angegebene Bankkonto.
Der Nutzer ist verpflichtet, seine Kontodaten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Quotenregister haftet nicht für Verzögerungen oder Fehlüberweisungen, die auf unrichtigen oder veralteten Angaben des Nutzers beruhen.
Kommt der Nutzer trotz Aufforderung innerhalb eines Jahres seiner Pflicht zur Mitteilung auszahlungsfähiger Bankdaten nicht nach, kann Quotenregister die Auszahlung bis zur ordnungsgemäßen Mitteilung zurückstellen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Soweit nicht lediglich ein einmaliger Einzelauftrag für einen konkret bestimmten Zeitraum abgeschlossen wird, kann zwischen Quotenregister und dem Nutzer ein Rahmenverhältnis auf unbestimmte Zeit bestehen, das die zukünftige Möglichkeit weiterer Beauftragungen eröffnet.
Ein solches Rahmenverhältnis kann von beiden Parteien jederzeit in Textform gekündigt werden. Bereits laufende und wirksam beauftragte Verpflichtungsjahre, Vermarktungszeiträume oder eingereichte Vorgänge bleiben hiervon unberührt und werden nach Maßgabe der hierfür geltenden Vereinbarungen abgewickelt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei vorsätzlich falschen Angaben, Doppelvermarktung, schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder erheblichen Verstößen gegen regulatorische Vorgaben.
Quotenregister haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Quotenregister haftet insbesondere nicht für Verzögerungen, Ablehnungen oder Wertveränderungen, die auf behördlichen Entscheidungen, Marktpreisschwankungen, Änderungen der Rechtslage, dem Verhalten von Quotenverpflichteten oder sonstigen nicht von Quotenregister beherrschbaren Umständen beruhen.
Quotenregister haftet ferner nicht für die Zahlungsunfähigkeit eines Vermarktungs- oder Vertragspartners, soweit der betreffende Erlös noch nicht bei Quotenregister eingegangen ist und Quotenregister bei Auswahl und Überwachung des Partners die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat. Ein bereits entstandener Auszahlungsanspruch des Nutzers bleibt hiervon unberührt.
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
Soweit Quotenregister die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen für den vorzeitigen Leistungsbeginn und einen etwaigen Wertersatz.
Quotenregister verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers ausschließlich nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf quotenregister.de.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Quotenregister ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Änderungen dieser AGB werden dem Nutzer in Textform oder über die Website mitgeteilt, soweit dies rechtlich zulässig ist. Änderungen gelten nicht für bereits individuell vereinbarte wesentliche Preis- oder Hauptleistungspflichten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers entzogen werden.
Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Quotenregister. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Quotenregister – Inhaber: Lukas Rupp
Gartenstraße 15
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E-Mail:
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Telefon: +49 176 47799815
mittels einer eindeutigen Erklärung, beispielsweise per Brief oder per E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können hierfür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden wir die durch den Widerruf betroffene Beauftragung nicht weiter bearbeiten, soweit rechtlich und tatsächlich noch möglich.
Da Sie für die Beauftragung grundsätzlich keine Zahlung an Quotenregister leisten, besteht im Regelfall kein Anspruch auf Rückzahlung eines von Ihnen geleisteten Betrags.
Soweit Quotenregister vor Eingang Ihres Widerrufs bereits eine Vergütung an Sie ausgezahlt hat und diese Auszahlung ausschließlich auf einer durch den Widerruf unwirksam gewordenen Beauftragung beruht, sind Sie verpflichtet, den betreffenden Betrag unverzüglich, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen ab Zugang der Aufforderung von Quotenregister, zurückzuzahlen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Quotenregister beginnt bei Verbrauchern grundsätzlich erst nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Vertragsausführung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Verlangen Sie ausdrücklich, dass Quotenregister bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, gelten die gesetzlichen Vorschriften über einen möglichen Wertersatz sowie über das Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An:
Quotenregister – Inhaber: Lukas Rupp
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