Die THG-Quote ist für Unternehmen mit E-Fahrzeugen, E-LKW oder eigener Ladeinfrastruktur eine der einfachsten Möglichkeiten, jährlich mehrere hundert bis mehrere tausend Euro pro Fahrzeug an Erlös zu generieren. Doch immer mehr Fuhrparkbetreiber berichten von einem Problem, das kaum offen angesprochen wird: verspätete oder ganz ausbleibende Auszahlung, weil der gewählte Vermarkter zu langsam eingereicht hat.
1. Die Einreichungsfrist 2026 ist der 31. Oktober – ohne Ausnahme
Das Umweltbundesamt setzt jährlich eine feste Frist für die Antragstellung. Wer diese verpasst, verliert die Prämie für das gesamte Jahr unwiderruflich. Es gibt keine Nachfrist und keine Ausnahme.
2. Große Vermarkter brauchen oft 8–12 Wochen für die Bearbeitung
Je mehr Kunden gleichzeitig einreichen, desto länger dauert die interne Prüfung und Bündelung der Anträge. Wer im September oder Oktober bei einem überlasteten Anbieter einreicht, riskiert, dass die Einreichung schlicht nicht mehr rechtzeitig beim Umweltbundesamt ankommt.
3. Viele Kunden erhalten weniger als ursprünglich zugesagt
Marktpreise für THG-Zertifikate schwanken. Ohne vertraglich fixierten Mindestpreis kann der tatsächlich ausgezahlte Betrag deutlich von der ursprünglichen Ansage abweichen – oft ohne vorherige Information des Kunden.
4. Erreichbarkeit wird zum Problem, sobald das Volumen steigt
Mehrere Erfahrungsberichte von Fuhrparkbetreibern zeigen ein wiederkehrendes Muster: Solange die Anfrage klein ist, reagiert der Anbieter schnell. Sobald es um echte Auszahlungen oder Rückfragen zur Flotte geht, wird der Kundenservice plötzlich schwer erreichbar.
5. Nicht jeder Anbieter prüft die Fahrzeugscheine sorgfältig
Fehler bei der Datenübermittlung – etwa eine falsche Fahrzeugklasse oder fehlende Angaben – führen zur Ablehnung durch das Umweltbundesamt. Wird das nicht rechtzeitig korrigiert, ist der Antrag für das laufende Jahr verloren.
6. Bei Leasingfahrzeugen ist die Zulassungsbescheinigung entscheidend
Antragsberechtigt ist, wer im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) als Halter eingetragen ist – unabhängig vom Leasinggeber. Viele Unternehmen wissen das nicht und lassen dadurch Prämien ungenutzt liegen.
7. Ladeinfrastruktur (CPO) läuft über ein separates, komplexeres Verfahren
Ladepunktbetreiber müssen ihre Ladepunkte zusätzlich bei der Bundesnetzagentur melden, bevor eine THG-Vermarktung möglich ist. Wird das versäumt, ist auch hier keine Prämie möglich – unabhängig vom gewählten Vermarkter.
- Garantiert Ihr Vermarkter einen vertraglich fixierten Mindestpreis pro Fahrzeug?
- Wie lange dauert die nachweisliche durchschnittliche Bearbeitungszeit?
- Ist ein persönlicher Ansprechpartner erreichbar – nicht nur ein Kontaktformular?
- Wurden Fahrzeugscheine und ggf. Ladepunkte bereits korrekt erfasst?