Wer 2026 eine gewerbliche Ladesäule aufbaut, verschenkt bares Geld, wenn er nur ein Förderprogramm kennt. Zwischen KfW-Krediten, dem KsNI-Bundesprogramm für Nutzfahrzeuge, der bayerischen Landesförderung und der laufenden THG-Quote gibt es teils erhebliche Unterschiede in Fördersätzen, Kriterien und Kombinierbarkeit. Wir haben die wichtigsten Programme für Sie zusammengefasst – und zeigen am Ende, wie Sie Förderung und THG-Quote optimal miteinander verzahnen.
1. Die wichtigsten Förderprogramme für Ladeinfrastruktur 2026
KfW-Förderung: Zuschussprogramm 441 ist ausgelaufen
Das früher sehr populäre KfW-Programm 441 mit bis zu 900 € Zuschuss pro Ladepunkt (max. 45.000 € pro Standort) steht privaten Unternehmen seit 2026 nicht mehr als direkter Zuschuss zur Verfügung. Was bleibt: zinsgünstige KfW-Unternehmenskredite (insbesondere KfW 270 und KfW 293), über die sich Ladesäulen – oft in Kombination mit einer PV-Anlage – zu einem effektiven Zinssatz von aktuell rund 2,85 % finanzieren lassen.
KsNI: Bis zu 80 % für Ladeinfrastruktur auf dem Betriebsgelände
Das Bundesprogramm KsNI (Klimaschutzverträge für Nutzfahrzeuge und Infrastruktur) fördert nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur für Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Die Fördersätze sind nach Unternehmensgröße gestaffelt: kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeitende, Umsatz unter 10 Mio. €) erhalten bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, mittlere Unternehmen bis zu 65 % und große Unternehmen bis zu 50 %.
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Größenordnung: Eine Depot-Ladeinfrastruktur mit fünf AC-Nachtladepunkten (22 kW) samt Trafo-Upgrade kostet häufig rund 85.000 €. Bei 65 % Förderquote ergibt das einen Zuschuss von etwa 55.250 € – bei größeren Anlagen mit zehn HPC-Ladepunkten können kleine Unternehmen sogar bis zu 480.000 € Förderung erhalten.
Bayern-Förderung: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge 2026–2029
Der Freistaat Bayern fördert seit Januar 2026 über die Richtlinie "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern" sowohl öffentlich als auch nicht-öffentlich zugängliche Ladepunkte mit bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten (zzgl. Bonus von bis zu 10 Prozentpunkten). Der erste Förderaufruf für öffentliche Pkw-Ladeinfrastruktur lief vom 6. bis 17. Juli 2026 mit einem Fördertopf von rund 2 Mio. € und Förderhöhen von bis zu 25.000 € pro Ladepunkt (max. 250.000 € pro Antragsteller), gestaffelt nach Ladeleistung.
Wichtig: Die Bewilligungsstelle ist die Bayern Innovativ GmbH, Anträge laufen ausschließlich über zeitlich begrenzte Förderaufrufe – wer den Zeitraum verpasst, muss auf den nächsten Aufruf warten.
| Programm | Zielgruppe | Förderhöhe | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| KfW 270 / 293 (Kredit) | Alle Unternehmen | Zinsgünstiger Kredit, ca. 2,85 % eff. | Kein Zuschuss mehr, nur Finanzierung |
| KsNI | Nutzfahrzeuge ab 3,5 t, nicht-öffentlich | Bis zu 80 % der Kosten (je nach Unternehmensgröße) | Kombinierbar mit THG-Quote |
| Bayern Ladeinfrastruktur 2026–2029 | Unternehmen, Kommunen, Private | Bis 60 % / bis 25.000 € pro Ladepunkt | Nur während zeitlich begrenzter Förderaufrufe |
| THG-Quote | Alle CPOs mit registrierten Ladepunkten | Laufende jährliche Vergütung pro kWh | Keine Förderung, sondern Marktvergütung |
Angaben ohne Gewähr, Stand August 2026. Förderbedingungen und -budgets können sich durch neue Förderaufrufe ändern – prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Bewilligungsstelle.
2. Die Kriterien im Detail: Was müssen Sie erfüllen?
Jedes Programm hat eigene, teils sehr unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen. Die wichtigsten im Überblick:
- KsNI: Ladeinfrastruktur muss auf nicht-öffentlich zugänglichem Betriebsgelände stehen und für Nutzfahrzeuge ab 3,5 t nutzbar sein; KMU werden bei der Antragstellung explizit priorisiert.
- Bayern-Förderung: Vorhaben darf erst nach Bewilligung beginnen (kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn), Mindestbetriebsdauer von 3 Jahren (nicht-öffentlich) bzw. 5 Jahren (öffentlich zugänglich) als Zweckbindungsfrist, Aufbau nur durch Fachpersonal.
- THG-Quote: Ladepunkt muss öffentlich oder halb-öffentlich zugänglich sein und bei der Bundesnetzagentur registriert werden; die geladene Strommenge muss technisch nachweisbar sein.
3. Was die Programme können – und was nicht
Investitionsförderungen wie KsNI oder die Bayern-Förderung decken einen Teil der einmaligen Anschaffungs- und Installationskosten ab. Sie helfen Ihnen also, die anfängliche Investitionshürde zu senken. Was sie nicht abdecken: die laufenden Betriebskosten und den Umstand, dass ein Teil der Fördersumme in der Regel erst nach Fertigstellung und Nachweis ausgezahlt wird – Sie müssen zunächst vorfinanzieren.
Genau hier setzt die THG-Quote an: Sie erzielt keinen einmaligen, sondern einen laufenden jährlichen Erlös pro geladener Kilowattstunde – unabhängig davon, ob und welche Investitionsförderung Sie bereits erhalten haben. Für einen langfristig wirtschaftlichen Betrieb Ihrer Ladeinfrastruktur ist die Kombination aus beidem entscheidend.
4. Unsere Empfehlung: Förderung + THG-Quote richtig kombinieren
- Schritt 1 – Förderfähigkeit prüfen: Klären Sie vor Baubeginn, ob KsNI (bei Nutzfahrzeug-Ladeinfrastruktur) oder die Bayern-Förderung (bei Pkw-Ladepunkten) für Ihr Vorhaben infrage kommt, und beachten Sie die engen Antragsfristen der Förderaufrufe.
- Schritt 2 – Zuschuss beantragen, bevor Sie bauen: Bei nahezu allen Programmen ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn förderschädlich – der Antrag muss vor Bestellung/Bau gestellt werden.
- Schritt 3 – Ladepunkt öffentlich oder halb-öffentlich zugänglich machen: Nur so wird er für die THG-Quote antragsberechtigt. Prüfen Sie das bereits in der Planungsphase, damit Sie später keinen Umbau brauchen.
- Schritt 4 – Registrierung bei der Bundesnetzagentur nicht vergessen: Ohne diese Meldung ist keine THG-Antragstellung möglich – unabhängig von einer erhaltenen Förderung.
- Schritt 5 – THG-Erlöse von Anfang an in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einplanen: Rechnen Sie die laufende THG-Vergütung zusätzlich zur einmaligen Förderung ein, um die tatsächliche Amortisationszeit realistisch zu bestimmen.