E-Auto
Klasse M1 · PKW & Motorrad (BEV)
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Wähle dein Fahrzeug aus und erhalte jährlich deine THG-Quote – garantiert und ohne Risiko.
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Klasse M1 · PKW & Motorrad (BEV)
E-Transporter
Leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t
E-LKW
Schwere Nutzfahrzeuge über 3,5 t
Ladesäule
Öffentliche Ladepunkte (eingetragen)
Flotte & Gewerbe
Mehr als 10 Fahrzeuge
E-Bus
Schwere Personentransporter
Warum Quotenregister?
Viele Anbieter locken mit Flex-Prämien von „bis zu 320 €" – und zahlen je nach Marktlage deutlich weniger. Wir machen das anders: 300 € fix. Versprochen ist versprochen.
„Bis zu 320 €" – Flex-Modell, Marktrisiko, teils 3–5 Monate Wartezeit auf Abrechnung
300 € garantiert – fixer Betrag, transparente Abwicklung, persönlicher Ansprechpartner
So funktioniert's
Sie senden uns die nötigen Unterlagen – Fahrzeugschein bei E-Autos oder Standort- und Zählerdaten bei Ladepunkten. Alles online, verschlüsselt und DSGVO-konform.
Quotenregister bündelt Ihre Quote mit anderen Einreichungen und lässt sie beim Umweltbundesamt zertifizieren. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Nach Verkauf der Zertifikate an quotenverpflichtete Unternehmen erhalten Sie Ihre Auszahlung per Überweisung. Transparent und pünktlich.
Fahrzeug-THG
Jedes in Deutschland zugelassene, rein elektrische Fahrzeug erhält eine jährliche THG-Quote. Quotenregister übernimmt die Vermarktung – Sie bekommen die Prämie.
Ladeinfrastruktur
Betreiben Sie öffentliche Ladesäulen? Jede geladene Kilowattstunde generiert THG-Zertifikate. Quotenregister übernimmt Meldung und Vermarktung – Sie bekommen 12 Cent pro geladener kWh ausgezahlt.
Wie viel Strom wird pro Jahr an Ihrem Ladepunkt geladen?
Orientierungshilfe:
Unverbindliche Schätzung bei 12 ct/kWh. Finale Auszahlung nach UBA-Zertifizierung und Quotenverkauf. Auszahlung erfolgt jährlich.
Häufige Fragen
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verpflichtet Mineralölunternehmen, die CO₂-Emissionen ihrer Kraftstoffe jährlich zu reduzieren. Wer CO₂ einspart – etwa durch den Betrieb eines Elektrofahrzeugs oder öffentlicher Ladepunkte – kann diese Einsparung als Zertifikat verkaufen. Quotenregister übernimmt diesen Prozess für Sie.
Alle Halter eines in Deutschland zugelassenen, rein elektrischen Fahrzeugs (PKW, LKW, Motorrad, Bus). Für die Ladeinfrastruktur: Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte, die bei der Bundesnetzagentur registriert sind.
Nach Einreichung beim Umweltbundesamt dauert die Zertifizierung typischerweise 2–4 Monate. Danach werden die Zertifikate an quotenverpflichtete Unternehmen verkauft und ausgezahlt. Wir kommunizieren den Status transparent.
Für E-Fahrzeuge der Klasse M1: 300 € pro Jahr und Fahrzeug. Für Ladeinfrastruktur: 12 Cent pro tatsächlich geladener kWh – bei z. B. 5.000 kWh/Jahr entspricht das 600 € pro Ladepunkt. Die Auszahlung erfolgt einmal pro Jahr nach Zertifizierung durch das Umweltbundesamt.
Für Fahrzeuge: Kontaktdaten, Fahrzeugdaten und ein Scan oder Foto der Zulassungsbescheinigung Teil I. Für Ladeinfrastruktur: Unternehmens- und Standortdaten, EVSE-IDs sowie Zählerstände (Anfangs- und Endstand) der Ladepunkte.
Ja. Die THG-Quote wird jährlich vergeben. Solange Ihr Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist oder Ihre Ladepunkte betrieben werden, können Sie die Prämie jedes Jahr neu einreichen.
Wir speichern Ihre Daten DSGVO-konform auf Servern in der EU. Der Fahrzeugschein wird ausschließlich zur Einreichung beim Umweltbundesamt verwendet und nach gesetzlicher Aufbewahrungsfrist gelöscht. Details in unserer Datenschutzerklärung.
Nein. Die Anfrage und Einreichung sind für Sie kostenlos. Wir finanzieren uns über eine Marge auf den Quotenverkauf – die ausgewiesene Auszahlung ist der Nettobetrag, den Sie erhalten.
Kontakt
Sie erreichen uns werktags von 9 bis 17 Uhr. Wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktags.
Lukas Rupp
Gartenstraße 15
85354 Freising
Kontakt:
Telefon: +49 176 47799815
E-Mail: info@quotenregister.de
Stand: Juni 2026
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website ist: Quotenregister – Inhaber: Lukas Rupp Gartenstraße 15 85354 Freising Deutschland E-Mail: info@quotenregister.de Tel.: +49 176 47799815
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, soweit dies zur Bereitstellung der Website, zur Bearbeitung von Anfragen, zur Durchführung der THG-Quotenvermarktung und zur Auszahlung von Prämien erforderlich ist.
Dabei verarbeiten wir insbesondere Kontaktdaten, Fahrzeug- und Nachweisdaten (z. B. Angaben aus der Zulassungsbescheinigung Teil I), Zahlungsdaten, Kommunikationsinhalte, Datei-Uploads sowie technische Nutzungsdaten wie IP-Adresse, Browserinformationen und Zugriffszeitpunkte.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit sie für vorvertragliche Maßnahmen oder die Durchführung eines Vertrags erforderlich ist.
Soweit gesetzliche Aufbewahrungs- oder Nachweispflichten bestehen, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Im Übrigen erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, insbesondere zur sicheren technischen Bereitstellung, Missbrauchsverhinderung, Kommunikation und effizienten Organisation unserer Abläufe.
Zur Durchführung der THG-Quotenvermarktung arbeitet Quotenregister mit der ZusammenStromen GmbH (Holzdamm 40, 20099 Hamburg) als Abwicklungsdienstleister zusammen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit werden erforderliche personenbezogene Daten – insbesondere Fahrzeugscheindaten und Halterdaten – an die ZusammenStromen GmbH weitergegeben, soweit dies zur Einreichung beim Umweltbundesamt und zur Vermarktung der THG-Quote notwendig ist.
Die Rechtsgrundlage für diese Weitergabe ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Der Nutzer wird über diese Weitergabe mit Vertragsschluss informiert und erklärt hierzu sein Einverständnis. Die Datenschutzerklärung der ZusammenStromen GmbH ist abrufbar unter www.geld-fuer-eauto.de.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses dürfen die übermittelten Kundendaten ausschließlich zur Abwicklung bereits eingereichter Vorgänge sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten weiterverarbeitet werden. Eine Nutzung zu Werbezwecken oder zur Neuakquise ist unzulässig.
Diese Website wird über Vercel gehostet. Beim Aufruf der Website können technisch erforderliche Daten wie IP-Adresse, Browsertyp, Datum und Uhrzeit des Zugriffs sowie angeforderte Inhalte verarbeitet werden, um die Website auszuliefern und ihre Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten.
Wenn Sie uns über die Website Daten übermitteln, verarbeiten wir diese zur Bearbeitung Ihrer Anfrage oder zur Durchführung der THG-Quotenvermarktung.
Dies betrifft insbesondere Formularangaben, hochgeladene Dokumente, Fahrzeugdaten, Angaben aus dem Fahrzeugschein sowie Auszahlungsdaten. Die Daten können zur Prüfung Ihrer Berechtigung, zur Kommunikation mit zuständigen Stellen – insbesondere dem Umweltbundesamt – sowie zur Vermarktung und Abrechnung der THG-Quote verwendet werden.
Für die Speicherung von Formularinhalten, Tabelleninformationen und Datei-Uploads nutzen wir Supabase. Dabei können personenbezogene Daten in Datenbanktabellen und Datei-Buckets verarbeitet und gespeichert werden.
Die Speicherung erfolgt zur Antragsbearbeitung, Vertragsdurchführung, Dokumentation sowie – soweit vorgesehen – zur vereinfachten erneuten Einreichung in Folgejahren.
Für den Versand transaktionaler E-Mails, z. B. Bestätigungen oder Benachrichtigungen, nutzen wir Resend. Für die Verwaltung bzw. Weiterleitung eingehender E-Mails nutzen wir ImprovMX. Dabei können insbesondere E-Mail-Adressen, Versand- und Empfangsmetadaten sowie Kommunikationsinhalte verarbeitet werden.
Die Domain wurde über netcup registriert und wird dort verwaltet. Im Rahmen der Domain- und DNS-Verwaltung können technische Daten verarbeitet werden, soweit dies für den Betrieb der Website und der E-Mail-Infrastruktur erforderlich ist.
Personenbezogene Daten werden nur weitergegeben, soweit dies zur Vertragserfüllung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Nutzung technischer Dienstleister erforderlich ist.
Empfänger können insbesondere sein: Hosting-, Datenbank-, E-Mail- und Infrastruktur-Dienstleister, die ZusammenStromen GmbH als Abwicklungsdienstleister, zuständige Behörden – insbesondere das Umweltbundesamt – sowie steuerliche oder rechtliche Berater.
Soweit im Rahmen eingesetzter Dienste eine Verarbeitung außerhalb der EU oder des EWR erfolgt oder nicht ausgeschlossen werden kann, achten wir auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und geeignete Datenschutzgarantien.
Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie dies für die jeweiligen Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
Vertrags-, Abrechnungs- und steuerrechtlich relevante Daten speichern wir im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben regelmäßig bis zu 6 bzw. 10 Jahre. Hochgeladene Nachweise und antragsbezogene Daten – insbesondere Fahrzeugscheine – werden gemäß § 7 Abs. 2 S. 4 38. BImSchV mindestens 3 Jahre aufbewahrt und können auch über das jeweilige Einreichungsjahr hinaus gespeichert werden, wenn dies zur erneuten Einreichung in Folgejahren, zur Missbrauchsvermeidung oder zur rechtlichen Absicherung erforderlich ist.
Nach aktuellem Stand setzen wir keine Webanalyse-Tools wie Google Analytics und keinen Newsletter ein. Soweit nur technisch notwendige Funktionen eingesetzt werden, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an einer sicheren und funktionsfähigen Website (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Die Übertragung über die Website erfolgt verschlüsselt mittels TLS/SSL.
Sie haben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen sowie Widerruf erteilter Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich an: info@quotenregister.de
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren. Die zuständige Aufsichtsbehörde für Bayern ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 18, 91522 Ansbach, www.lda.bayern.de.
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, wenn sich rechtliche, technische oder organisatorische Änderungen ergeben. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf dieser Seite abrufbar.
Stand: Juni 2026
Quotenregister – Inhaber: Lukas Rupp (nachfolgend „Quotenregister") bietet einen Service zur Vermarktung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) für Halter rein batterieelektrischer Fahrzeuge nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 38. BImSchV an. Nutzer können über die Plattform quotenregister.de ihre THG-Quote zur Vermarktung anmelden. Quotenregister übernimmt die Einreichung, Bündelung und Vermarktung der THG-Quote und zahlt dem Nutzer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Prämie aus.
Zur Abwicklung arbeitet Quotenregister mit der ZusammenStromen GmbH (Holzdamm 40, 20099 Hamburg) als Dienstleister zusammen. Der Nutzer wird hierüber mit Vertragsschluss informiert. Die ZusammenStromen GmbH wird dabei nicht Vertragspartner des Nutzers.
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Quotenregister und den Nutzern der Plattform hinsichtlich der Anmeldung, Abtretung, Vermarktung und Abrechnung der THG-Quote. Quotenregister ist ein privater Dienstleister zur Vermarktung von THG-Quoten und betreibt kein behördliches oder gesetzlich geführtes Register.
Rechtsgrundlage der Vermarktung ist § 37a Abs. 6 BImSchG in Verbindung mit den §§ 5 ff. der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (38. BImSchV). Quotenregister handelt dabei als vom Nutzer beauftragter Dritter im Sinne dieser Vorschriften.
Diese AGB gelten für alle Verträge unabhängig davon, ob der Abschluss über die Plattform oder schriftlich erfolgt.
Quotenregister – Inhaber: Lukas Rupp
Gartenstraße 15
85354 Freising
Deutschland
E-Mail: info@quotenregister.de
Tel.: +49 176 47799815
Quotenregister nimmt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch und weist daher keine Umsatzsteuer aus.
Zur Nutzung berechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren sowie Unternehmer, die Halter eines in Deutschland zugelassenen, rein batterieelektrischen Fahrzeugs sind und zur Übertragung bzw. Vermarktung der THG-Quote berechtigt sind.
Soweit der Nutzer als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften, insbesondere das Widerrufsrecht gemäß §§ 312 ff., 355 BGB. Handelt der Nutzer als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, sind die Regelungen zum Widerrufsrecht nicht anwendbar.
Juristische Personen oder Personengesellschaften können die Plattform ebenfalls nutzen, sofern die handelnde natürliche Person vertretungsberechtigt ist und dies auf Anfrage nachweist.
Der Nutzer versichert bei Vertragsschluss, keine mehrfachen Verträge mit abweichenden Daten für dasselbe Fahrzeug und Verpflichtungsjahr abzuschließen.
Der Nutzer gibt durch das Absenden des Online-Formulars unter Zustimmung zu diesen AGB ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst mit Annahme durch Quotenregister zustande, insbesondere durch Bestätigung per E-Mail oder durch Bearbeitung der Anmeldung.
Der Vertrag kann alternativ durch beidseitige schriftliche oder digitale Unterzeichnung eines THG-Quoten-Vermarktungsvertrages zustande kommen.
Quotenregister ist berechtigt, das Angebot des Nutzers ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn regulatorische Vorgaben der 38. BImSchV oder des Umweltbundesamtes einer Anmeldung entgegenstehen.
Der Nutzer versichert, sämtliche Angaben vollständig, richtig und aktuell zu machen. Er stellt insbesondere sicher, dass er zur Geltendmachung und Übertragung der THG-Quote für das angemeldete Fahrzeug berechtigt ist.
Der Nutzer darf dieselbe THG-Quote nicht gleichzeitig selbst, über einen anderen Anbieter oder auf sonstige Weise vermarkten oder geltend machen (Verbot der Doppelvermarktung).
Der Nutzer ist verpflichtet, Quotenregister Änderungen seiner Daten (insbesondere Kontodaten, Halterwechsel) unverzüglich mitzuteilen. Wechselt das angemeldete Fahrzeug während eines laufenden Abtretungszeitraums den Halter, informiert der Nutzer den neuen Halter über den bestehenden Abtretungszeitraum.
Macht der Nutzer bewusst und vorsätzlich falsche Angaben und entstehen Quotenregister hierdurch Schäden, ist der Nutzer zum Schadensersatz verpflichtet.
Die Anmeldung erfolgt über die Plattform quotenregister.de durch Eingabe der abgefragten Daten und Upload der erforderlichen Nachweise, insbesondere der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein, Vorder- und Rückseite, gut lesbar).
Elektrofahrzeuge können nur angemeldet werden, sofern das Fahrzeug im Fahrzeugschein als „reines Elektrofahrzeug" (Kraftstoffcode: 0004) ausgewiesen ist und der Nutzer als Halter im Fahrzeugschein eingetragen ist. Bei Privatnutzern genügt es, wenn ein Haushaltsmitglied als Halter eingetragen ist; der Nutzer bestätigt in diesem Fall, mit Verfügungsbefugnis des Halters zu handeln.
Quotenregister bestätigt die Anmeldung gegenüber dem Nutzer. Auf Aufforderung stellt der Nutzer bei unleserlicher oder mangelhafter Kopie eine neue Kopie zur Verfügung.
Mit erfolgreicher Anmeldung tritt der Nutzer das Recht zur Vermarktung der THG-Quote des angemeldeten Fahrzeugs exklusiv an Quotenregister ab. Die Anmeldung erfolgt wahlweise für ein Kalenderjahr (das laufende Kalenderjahr) oder zwei Kalenderjahre (das laufende sowie das darauffolgende Kalenderjahr), nachfolgend „Abtretungszeitraum". Der gewählte Zeitraum wird bei Anmeldung ausdrücklich bestätigt.
Der Nutzer kann den laufenden Abtretungszeitraum auf das laufende Kalenderjahr verkürzen. Die Verkürzung ist spätestens bis zum 15.12. des laufenden Kalenderjahres gegenüber Quotenregister in Textform zu erklären.
Der Nutzer kann den Abtretungszeitraum nach Abstimmung mit Quotenregister jeweils um ein weiteres Kalenderjahr verlängern. Quotenregister weist den Nutzer rechtzeitig vor Ablauf auf diese Möglichkeit hin.
Der Nutzer verpflichtet sich, die THG-Quote eines angemeldeten Fahrzeugs während des Abtretungszeitraums nicht anderweitig zu vermarkten oder abzutreten.
Quotenregister übernimmt die Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität, die Vorbereitung und Einreichung der Meldung beim Umweltbundesamt über die ZusammenStromen GmbH, die Bündelung von Quoten und Vermarktung gegenüber Dritten sowie die Abwicklung der Auszahlung an den Nutzer nach Maßgabe dieser AGB.
Quotenregister meldet die abgetretene THG-Quote unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen (§ 8 Abs. 1 38. BImSchV) beim Umweltbundesamt an. Das Umweltbundesamt bescheinigt die Existenz der THG-Quote; diese Bescheinigung ist Voraussetzung für die Vermarktung. Quotenregister haftet nicht für Verzögerungen oder Ablehnung durch das Umweltbundesamt, sofern die Meldung fristgerecht erfolgte und der Grund nicht aus der Sphäre von Quotenregister stammt.
Die Höhe der Prämie richtet sich nach der bei Anmeldung ausdrücklich mitgeteilten und bestätigten Vergütung. Die Vergütung wird pro Kalenderjahr und angemeldetem Fahrzeug ausgezahlt.
Ein Anspruch auf Auszahlung besteht erst, wenn die THG-Quote durch das Umweltbundesamt bescheinigt wurde und der entsprechende Erlös Quotenregister zugeflossen ist. Die Auszahlung erfolgt spätestens 21 Tage nach Eingang der Bescheinigung des Umweltbundesamtes bei Quotenregister.
Bei einem zweijährigen Abtretungszeitraum kann sich die Vergütung für das zweite Kalenderjahr ändern, sofern sich der gesetzliche Schätzwert nach § 7 Abs. 3 38. BImSchV ändert. Quotenregister informiert den Nutzer unverzüglich, spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung der neuen Schätzwerte. In diesem Fall ist der Nutzer berechtigt, den Abtretungszeitraum auf das laufende Kalenderjahr zu verkürzen.
Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf das vom Nutzer angegebene Bankkonto. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Kontodaten vollständig und korrekt anzugeben. Quotenregister haftet nicht für Fehler infolge falscher Angaben des Nutzers. Kommt der Nutzer trotz Aufforderung innerhalb eines Jahres seiner Pflicht zur Mitteilung der Bankdaten nicht nach, erlischt der Vergütungsanspruch. Quotenregister weist in jeder Aufforderung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hin.
Teilt das Umweltbundesamt mit, dass für ein angemeldetes Fahrzeug für dasselbe Kalenderjahr bereits eine andere Person als Dritter bestimmt wurde, ist Quotenregister berechtigt, die Auszahlung für dieses Fahrzeug und Kalenderjahr zu verweigern. Quotenregister teilt dem Nutzer das Ergebnis unverzüglich mit.
Quotenregister verarbeitet die personenbezogenen Daten des Nutzers ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, in Übereinstimmung mit der DSGVO und dem BDSG. Näheres regelt die Datenschutzerklärung von Quotenregister auf quotenregister.de.
Zur Vertragserfüllung gibt Quotenregister erforderliche Daten (insbesondere Fahrzeugschein und Halterdaten) an die ZusammenStromen GmbH als Abwicklungsdienstleister weiter. Näheres regelt die Datenschutzerklärung der ZusammenStromen GmbH (abrufbar unter www.geld-fuer-eauto.de). Der Nutzer erklärt mit Vertragsschluss ausdrücklich sein Einverständnis mit dieser Weitergabe.
Nach Beendigung des Vertrages dürfen die erhobenen Kundendaten ausschließlich zur Abwicklung bereits eingereichter Vorgänge sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten weiterverarbeitet werden. Eine Nutzung zu Werbezwecken oder zur Neuakquise ist ohne gesonderte Einwilligung des Nutzers unzulässig.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform kündigen. Hinsichtlich bereits angemeldeter Fahrzeuge wird die Kündigung erst mit Ablauf des jeweiligen Abtretungszeitraums wirksam. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben unberührt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei bewusst falschen Angaben, Doppelvermarktung oder schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB.
Quotenregister haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Darüber hinaus ist die Haftung ausgeschlossen, soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen. Quotenregister haftet insbesondere nicht für Marktschwankungen des THG-Quotenpreises oder behördliche Verzögerungen des Umweltbundesamtes.
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, ist eine eindeutige Erklärung per E-Mail an info@quotenregister.de oder per Brief an Quotenregister – Lukas Rupp, Gartenstraße 15, 85354 Freising zu richten. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Quotenregister ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Änderungen dieser AGB werden dem Nutzer mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht vor dem Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen. Diese Regelung gilt nicht für Änderungen der Vergütung oder der Hauptleistungspflichten.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Unternehmer ist Freising; für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.